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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen (nach DTV - deutscher
Tourismus Verband)
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages 1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn
die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. 2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die
Schriftform gewählt werden. 3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in
der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der
buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung 1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im
Katalog oder der Homepage des Gästehaus Söllerblick: www.soellerblick.de 2. Die im Katalog oder der Homepage angegebenen Preise sind
Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart
ist. 3. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller
Nebenkosten, ist am Tage der Abreise fällig, soweit nicht etwas anderes
vertraglich vereinbart ist
§ 3 Rücktritt 1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier
Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich
ausgeschlossen. 2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom
Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis (siehe
Stornokosten) zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch
ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. 3. Stornokosten: (bei Unterbringung in
Ferienhäusern/Ferienwohnungen sind in der Rechtsprechung
regelmäßig folgende Stornosätze als angemessen anerkannt) a) Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % des Unterkunftspreises (mindestens jedoch 25 Euro) b) Rücktritt bis zum 31. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
des Unterkunftspreises c) danach und bei Nichterscheinen: 80 %
des Unterkunftspreises 4. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt es vorbehalten, im Einzelfall
höhere oder geringere Belastungen / Einsparungen geltend zu machen. 5. Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und
Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und
muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr
anrechnen lassen. 6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist. 7. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu
richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird
dringend empfohlen.
§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft
einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast
dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel
unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der
Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine
Ansprüchen wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
§ 5 Haftung 1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der
vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der
Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 2. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen
usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 3. Der Gast haftet für alle von ihm verursachten Schäden (an
Einrichtungen, z.B. Küche) oder nicht reinigbaren Verschmutzungen (Bettwäsche,
Bettzubehör, Teppichboden, etc.) in vollem Umfang. Die Neubeschaffung von
Einrichtungen oder Reparatur muss zu 100% vom Gast getragen werden.
§ 6 Verjährung Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem
Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei
Jahren.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand 1. Es findet deutsches Recht Anwendung. 2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den
Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes
(Gerichtsstand Sonthofen). 3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes
als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart
(Gerichtsstand Sonthofen).
Oberstdorf, im Dezember 2010
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